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Straßenbeiträge

26.02.21 –

Der Verband Wohneigentum Kaufungen fragt, ob wir uns für eine Abschaffung der Straßenbeitragssatzung aussprechen werden oder schon getan haben.

Was ist eine Straßenbeitragssatzung?

In der Straßenbeitragssatzung ist geregelt, welchen Anteil an den Kosten grundhaft sanierter Straßen die Grundstückseigentümer tragen müssen.

    Gebräuchlich sind dafür im Wesentlichen drei Varianten:
  1. Die Gemeinde zahlt alles aus allgemeinen Steuermitteln. Das hat hohe Grund- und Gewerbesteuersätze zur Folge
  2. Für die Anlieger der sanierten Straße können circa alle 30 Jahre sehr hohe Kosten (mehr als 10.000 €) für den Grundstückseigentümer entstehen.
  3. Die Kosten werden auf die Grundstückseigentümer aller Grundstücke im Ortsteil verteilt. Das hat jährliche Kosten im circa 100 Euro-Bereich für den Einzelhausbesitzer zur Folge.

Spätestens seit der Bankenkrise 2008 reichen auch in Kaufungen die allgemeinen Steuermittel nicht mehr um eine regelmäßige Straßenerneuerung zu finanzieren. Kaufungen wurde von der Finanzaufsicht schließlich angemahnt, Straßenbeiträge von den Grundstückseigentümern einzuziehen. Zu dem Zeitpunkt war die Variante 3, auch „wiederkehrende Straßenbeiträge“ genannt, noch nicht erlaubt. Es war aber abzusehen, dass es möglich werden würde. Deshalb haben wir uns, da wir die klassischen Straßenbeiträge nach Variante 2 unbedingt vermeiden wollten, frühzeitig für die wiederkehrenden Straßenbeiträge eingesetzt. Diese Variante hat die Gemeindevertretung schließlich auch gewählt.

Eine Binsenweisheit sagt: „Der Bürger zahlt immer“. Das stimmt auch, ist aber sehr allgemein gefasst, da die Geldflüsse doch recht unterschiedlich sind.

„Warum noch eine Abgabe für Straßen? Wir könnten doch auch die Grundsteuer erhöhen“ sagt der eine oder andere Hausbesitzer. Wohl wissend, dass Grundsteuern als Nebenkosten abgerechnet werden können – also für den Eigentümer von Mietwohnungen kostenneutral sind.

Nicht kostenneutral hingegen ist es für die Gemeindefinanzen insgesamt, da die einzelne Gemeinde weniger sogenannte Schlüsselzuweisungen (Gelder vom Land) bekommt. Weniger deshalb, weil sich die Höhe der Schlüsselzuweisungen nach der Steuerkraft der Gemeinde bemisst. (§17/§21 HessischesFinanzausgleichsgesetz – HFAG)

Der wiederkehrende Straßenbeitrag ist hier neutral, muss aber vom Grundstückseigentümer oder Vermieter bezahlt werden.

Das Land kann das bezahlen, sagt „Straßenbeitragsfreies Hessen“. Kann es, dann gibt es aber weniger Geld an die Kommunen ab und muss sich natürlich in jedes Straßenprojekt einmischen. Die Kommunen erhöhen dann z.B. die Grundsteuer. Und ab da dreht es sich im Kreis.

Betrachtet man die Gemeinde insgesamt, ist der wiederkehrende Straßenbeitrag für Eigentümer von Mietshäusern, die selber in anderen Gemeinden leben eher ungünstig, für die hier wohnenden Menschen die günstigste Lösung.

Jochen Lody

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Aktuelles | Kaufungen

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